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Pflegeheim_Rosenzweig
Anmeldungsdatum: 29.01.2007 Beiträge: 1
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Verfasst am: 31.01.2007, 10:57 Titel: Ablehnung der Pflegeversicherung - Was nun? |
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Hallo,
Was kann bei Ablehnung der Pflegeversicherung unternommen werden?
Kann bei einem ablehnenden Bescheid von der Pflegeversicherung Widerspruch eingelegt werden. Wenn ja, wie? Und gibt es eine Widerspruchsfrist?
Bitte helfen Sie uns.
Beate und Karin. |
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Ina Seeger
Anmeldungsdatum: 07.01.2007 Beiträge: 2 Wohnort: Bad Oeynhausen
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Verfasst am: 01.02.2007, 13:25 Titel: |
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Bei Ablehnung einer Pflegestufe kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist ist i.d.R. und falls im Gutachten nicht anders genannt 1 Monat. Am besten umgehend ein formloses Schreiben zwecks Widerspruch an die Pflegekasse schicken und um Zusendung des Gutachtens bitten. Anhand des Gutachtens kann dann ein detailliertes Schreiben an die Pflegekasse geschickt werden, in dem die wirklichen Zeiten/der wirklichen Aufwand darstellt ist. _________________ *******************
Ina Seeger
www.pflegezentrum.de |
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